Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen für Pauschalreisen, vermittelte Einzelleistungen und Sprachschulen der STA Travel Ltd.
1. WANN KOMMT EIN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND STA TRAVEL ZUSTANDE?
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und unserer Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und STA Travel zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Bei Reisearrangements von anderen Veranstaltern (z.B. G.A.P, Adventure Tours Australia, Kuoni usw.) tritt STA Travel als Vermittler auf. Es gelten deshalb deren Vertragsbedingungen. Das Gleiche gilt bei Einzelleistungen (Camper, Bus, Flug usw.), die STA Travel nicht als Pauschalangebot offeriert, sondern die Sie sich selber zusammengestellt haben.
2. ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. • Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 30% fällig. Die Restzahlung ist 35 Tage vor Abreise zu leisten. • Bei Buchungen weniger als 35 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. • Bei Flugaktionen, Spezialtarifen und Internetbuchungen ist der gesamte Betrag sofort fällig. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, können wir Ihre Buchung annullieren. Die Annullierungskosten gemäss Punkt 5 kommen zur Anwendung. Die in Fremdwährung ausgeschriebenen Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart, zum internen Tageskurs in CHF umgerechnet und belastet.
3. SERVICEGEBÜHREN / ZUSCHLÄGE
Ihre Buchungsstelle erhebt zu den publizierten Preisen zusätzlich produktbezogene Auftragspauschalen und Gebühren. Die aktuellen Gebührenansätze erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle.
4. OBLIGATORISCHES VERSICHERUNGSPACKET "STA Travel Safety Kit"
Mit den Leistungen: "Annullierung, SOS-Schutz während der Reise, Airline Insolvency Protection, Gepäckersatz. Landarrangements ohne Airline Insolvency Protection/Gepäckersatzes aber mit Pannenhilfe. Versicherung ist gültig ab Buchungsdatum und nach Reisebeginn während maximal 62 Tagen. Bearbeitungsgebühren und Taxen sind nicht versichert. Auf das Paket kann nur verzichtet werden, wenn bereits ein gleichwertiger Schutz vorhanden ist. Besteht bereits eine Jahresversicherung ohne Airline Insolvency Protection, kann nur dieser Schutz hinzugebucht werden. Es gelten die in den Unterlagen der STA Travel publizierten Prämiensätze. Diese sind nur für Reisen mit STA Travel gültig. An unseren Verkaufspunkten erhalten Sie Informationen über zusätzliche Versicherungsleistungen. Wir empfehlen die Zusatzversicherung "Arzt- und Spitalkosten weltweit". Massgebend sind in jedem Fall die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherungs AG, E 270 (deutsch) und E 271 (französisch) sowie die Info- und Prämienbroschüre E 272 (deutsch) und E 272 (französisch) und die Informationen auf www.statravel.ch.
AVB Europäische Reiseversicherung
Informationen Europäische Reiseversicherung
5. ANNULLIERUNGEN UND UMBUCHUNGEN
Annullierungen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie uns eingeschrieben zugestellt oder durch Sie persönlich bei Ihrer Buchungsstelle vorgenommen wurden und wir im Besitz Ihrer Reiseunterlagen sind. Auf Personen ausgestellte Karten (z.B. ISIC, IYTC) sowie speziell für Sie reservierte Ausflugs- oder Theatertickets können generell nicht zurückgenommen oder geändert werden.
a) Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall CHF 60.- pro Person, höchstens aber CHF 120.- pro Auftrag.
b) Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr entstehen folgende Kosten:
Pauschalreisen von STA Travel
• 365–15 Tage vor Abreise: 30 % des Reisepreises
• 14–8 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
• 7–1 Tag vor Abreise: 80 % des Reisepreises
• Nichterscheinen oder Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises
Pauschalreisen von STA Travel mit Flugaktionen
Ab Buchung 100% des Reisepreises
Last Minute Angebote
Ab Buchung 100% des Reisepreises
STA Travel Hotels
• 35–15 Tage vor Abreise: 30% des Reisepreises
• 14– 8 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
• 7–1 Tag vor Abreise: 80% des Reisepreises
• Nichterscheinen oder Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises
Mietwagen von holiday autos
• 28-1 Tag vor Mietübernahme: CHF 50.-
• Nichterscheinen: CHF 200.-
• Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises
Bahnreisen
Bei Bahnreisen (inkl. TGV, CityNightLine usw.), welche nicht Bestandteil eines Pauschalarrangements sind, kommen die Bestimmungen der Bahngesellschaften zur Anwendung. Dasselbe gilt für Reservationen von Sitz-, Liegewagen- und Schlafwagen-Plätzen.
Linienflüge
Die von der Fluggesellschaft erhobenen Annullierungskosten (unterschiedlich je Fluggesellschaft und Buchungsklasse) plus CHF 100. Bei Nichterscheinen am Flughafen können bis 100% Annullierungskosten entstehen.
Sprachschulen
• bis 30 Tage vor Kursbeginn: CHF 350.-
• 29–15 Tage vor Kursbeginn: 50 % des Reisepreises
• 14–0 Tage vor Kursbeginn: 100 % des Reisepreises
• Nichterscheinen oder Abbruch der Reise: 100% des Reisepreises
6. STELLEN EINER ERSATZPERSON
Falls Sie eine STA Travel Pauschalreise nicht antreten können, akzeptiert STA Travel eine Ersatzperson, die das Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen von Ihnen übernimmt. Die Ersatzperson muss uns frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen der Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei Flugreisen ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften andere Bedingungen anwenden können; insbesondere akzeptieren sie meistens keine Ersatzperson. Die STA Travel-Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 60.- pro Person/ max. CHF 120.- pro Auftrag. Sie haften in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive Gebühren.
7. FALLS WIR EINMAL ABSAGEN MÜSSEN
a) Weil wir nicht genug Anmeldungen für die Durchführung eines Kurses oder Sprachschule haben Ein Kurs kann von der Schule oder dem Veranstalter wegen zu wenig Anmeldungen abgesagt werden. In diesem Falle informieren wir Sie spätestens 14 Tage vor Kursbeginn. Bei Zusatzkursen (z.B. Kochkurs) wird erst bei Kursbeginn über deren Durchführung entschieden. Sollten wir keine Alternative finden, erstatten wir Ihnen den einbezahlten Betrag zurück.
b) weitere Gründe Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen usw. kann eine Absage durch STA Travel aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erhalten Sie den einbezahlten Betrag rückerstattet.
8. PREIS- UND PROGRAMMÄNDERUNGEN
a) Preisänderungen In den folgenden Fällen kann STA Travel die ausgeschriebenen Preise abändern: • Nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) • Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen) • Wechselkursänderungen (die ausgeschriebenen Preise basieren auf den Kursen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes) Die Preiserhöhungen werden jedoch höchstens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin vorgenommen. Wenn die Erhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Preises übersteigt, haben Sie das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Mitteilung muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information, per Einschreiben bei STA Travel eintreffen oder durch Sie persönlich bei Ihrer Buchungsstelle abgegeben werden.
b) Programmänderungen STA Travel behält sich in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Fluggesellschaft usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informieren wir Sie so rasch als möglich. Sind Sie mit einer Programmänderung nicht einverstanden, so haben Sie das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Mitteilung muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information, per Einschreiben bei STA Travel eintreffen oder durch Sie persönlich bei Ihrer Buchungsstelle abgegeben werden. Stellt STA Travel nach der Abreise fest, dass ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht werden kann, werden wir versuchen, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
9. MITWIRKUNGSPFLICHT DES REISENDEN
a) Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten – insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten – der Buchungsbestätigung unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten STA Travel zu melden.
b) Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig oder abweichend zur Buchungsbestätigung vorliegen, so hat er sich unverzüglich mit STA Travel in Verbindung zu setzen.
10. REKLAMATION UND BEANSTANDUNGEN
Wir wollen, dass Sie zufrieden aus Ihren Ferien zurückkehren. Deshalb beschreiben wir Leistungen und örtliche Begebenheiten objektiv und kontrollieren unsere Partner regelmässig. Entspricht Ihre Reise trotz allem nicht der Beschreibung im Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie sonst mit einem erheblichen Mangel behaftet, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
a) Benachrichtigen Sie sofort den Leistungsträger (z.B. Hotel oder Sprachschule) und verlangen Sie unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe. Falls keine Abhilfe möglich ist, verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
b) Sofern der Leistungsträger nicht innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selber für Abhilfe sorgen.
Leistungsträger sind nicht berechtigt Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden durch STA Travel im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg ersetzt. Sie verlieren Ihre Rechte auf Schadenersatz (Artikel 11), falls Sie allfällige Mängel nicht wie oben beschrieben beanstanden. Nach Rückkehr von Ihrer Reise können wir nicht mehr auf Ihre Forderungen eintreten.
11. SCHADENERSATZPFLICHT UND HAFTUNG VON STA TRAVEL
Kann der Leistungsträger bei einem Mangel keine Abhilfe schaffen, so vergütet Ihnen STA Travel den Minderwert der erbrachten Leistung bzw. einen eventuellen Mehraufwand in bar. Bei Programmänderungen infolge von Flug- oder Bahnverspätungen, Flugplanänderungen oder höherer Gewalt (kriegerische Ereignisse, Streiks, Katastrophen usw.), auf die STA Travel keinen Einfluss hat, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
a) Haftung Unsere Haftung ist auf maximal das Zweifache des einbezahlten Arrangementpreises beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. b) Schaden Werden Schäden von STA Travel oder einem von STA Travel beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf maximal das Doppelte des einbezahlten Arrangementpreises. c) Haftungsbeschränkungen Es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses Ihrerseits, Versäumnisse Dritter die nicht von STA Travel beauftragt wurden, unvorhersehbaren Umständen oder höherer Gewalt auftritt. STA Travel übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn ein Schaden trotz der gebotenen Sorgfalt von uns und unseren Partnern nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. d) Schadenersatzansprüche Die Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr von der Reise schriftlich und detailliert bei STA Travel geltend gemacht werden. Rückzuerstattende Originalrechnungen sind dem Schreiben beizulegen. Alle Schadenersatzforderungen verjähren innerhalb eines Jahres. e) Ombudsmann Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen STA Travel bzw. Vermittler können Sie den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche kontaktieren: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten.
12. EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Pass, Visa, Impfungen) sind Sie selbst verantwortlich. Für SchweizerInnen gelten oft andere Reisevorschriften als für Angehörige anderer Staaten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat.
13. INFORMATIONEN ÜBER RISIKOGEBIETE
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen können. Diese Hinweise sind im Internet unter www.eda.admin.ch (D) und www.dfae.admin.ch (F) publiziert oder bei STA Travel resp. jedem guten Reisebüro erhältlich.
14. SICHERSTELLUNG
STA Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung Ihrer für Pauschalreisen einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft finden Sie im Internet unter www.reisegarantie.ch .
15. GERICHTSSTAND
Im Verhältnis zwischen Ihnen und STA Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen STA Travel können nur an ihrem Hauptsitz in Zürich angebracht werden.
16. GRUPPENREISEN, ABENTEUERREISEN UND WORK & TRAVEL PROGRAMME Für diese Reisen gelten separate Bedingungen, die Ihnen bei der Buchung resp. Offerte abgegeben werden. Die Geschäftsleitung 10.08 Eggbühlstrasse 28 · Postfach / case postale · CH-8050 Zürich · Tel: +41 (0)58 450 40 00 · Fax: + (0)58 450 40 01 · info@statravel.ch · www.statravel.ch

Like it? Share it.... . .