Komplettpaket

Komplettiere deinen Reiseschutz und reise noch entspannter! Das Komplettpaket ist nur in Ergänzung zu einem Basisschutzpaket abschliessbar. Mit dem gesamten paket bist du rundum abgesichert.

Ruf uns an - Tel. 0900 450 402 (0,69 Fr/Min)


Das Komplettpaket ist nur in Verbindung mit einer Reise buchbar!

 Gesamtes Paket

Einzelperson


 

 Reisepreis in CHF

 bis 1000.–

 bis 4000.–

 Prämie in CHF

 67,-

 77,-


Das Gesamtpaket setzt sich zusammen aus Basischutzpaket und Komplettpaket:


 Basisschutzpaket

Einzelperson


 

 Reisepreis in CHF

 bis 1000.–

 bis 4000.–

 Prämie in CHF

 29,-

 39,-

 Annullierungskosten

 62 Tage

 62 Tage

 Weltweiter SOS-Schutz (inkl. Nottransport)

 unbegrenzt

 unbegrenzt

 Mobiltelefon-Sperrservice

 ja

 ja

 Kreditkarten-Sperrservice

 ja

 ja

 Kostenvorschuss bei Spitalaufenthalt im Ausland

 ja

 ja

 Bearbeitungsgebühren

 -

 -

 24-Stunden-Helpline

 ja

 ja

 Freizeitschutz

 -

-

 Bei Nur-Flugreisen
 Reisegepäck während des Transportes

 1000,-

 1000,-

 Bei Nur-Landleistungen
 Motorfahrzeug-Pannenhilfe

ja

ja

Allgemeine Versicherungsbedingungen downloaden    

 Komplettpaket

 Einzelperson 

 Prämie in CHF  38,-
 Versicherungsdauer  62 Tage
 Airline Insolvency Protection  1200,-
 Entschädigung für Zweitprüfung  1000,-
 Soforthilfe für Problembehebung  ja
 Arzt- und Spitalkosten weltweit  20 000,-
 SOS-Schutz am Domizil  ja
 Ersatzreise  5000,-
Allgemeine Versicherungsbedingungen downloaden    

Produktinformationsblatt downloaden


ISIC-Rabatt


Auf sämtliche Versicherungen erhalten Studenten mit einer ISICKarte bis zum maximalen Alter von 32 Jahren einen Rabatt von 10%. Bei der Bestellung der Police unbedingt ISIC-Nummer und Geburtsdatum angeben.

ISIC - Internationaler Studentenausweis

Leistungsübersicht - was ist drin?

Annulierungskosten

Wir übernehmen deine Annullierungskosten, wenn du die lang ersehnte Reise nicht antreten kannst, u.a. wegen

  • schwerer Krankheit, Unfall und Tod
  • Ausfall des Stellvertreters am Arbeitsplatz
  • Elementarschaden am Eigentum zu Hause
  • unvorhergesehenen Stellenantritts
  • unverschuldeter Kündigung durch den Arbeitgeber

Sogar für die Mehrkosten einer Nachreise kommen wir auf, falls du deine Reise erst mit ein paar Tagen Verspätung antreten kannst.

Achtung: Die Annullierungskosten-Versicherung ist nur gültig, wenn du sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der definitiven Bu chungsbestätigung abschliesst.


SOS-Schutz

Dein weltweiter Versicherungsschutz für Reisezwischenfälle, weil du besonders unterwegs auf professionelle Hilfe angewiesen bist.

  • Gratis-24-Stunden-Helpline
  • Nottransport an den Wohnort (unlimitierter Versicherungs schutz!)
  • Such- und Bergungsaktion
  • Mobiltelefon- und Kreditkarten-Sperrservice
  • Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise
  • Nicht benützter Anteil des Arrangements bei vorzeitigem Reise -
    abbruch
  • Spitalbesuch der Angehörigen im Ausland
  • Kostenvorschuss bei Spitalaufenthalt im Ausland

Bei Problemen rufe bitte jederzeit unsere Alarmzentrale an:
+41 848 801 803.


Reisegepäck während des Transportes - bei Nur-Flugreisen

Dein persönliches Reisegepäck (ausser wertvollen Gegenständen oder Souvenirs) ist gegen Verlust, Beschädigung, Zerstörung oder verspätete Ablieferung bis CHF 1000.– versichert, solange es sich in der Obhut einer Transportgesellschaft befindet.


Motorfahrzeug-Pannenhilfe - Bei Nur-Landleistungen

Gültig für alle von dir in Europa gelenkten Personenwagen und Wohnmobile bis 3500 kg, inkl. allfälliger Anhänger und Motorräder. Versichert sind Verkehrsunfälle, Pannen und Fahrzeugdiebstahl.


Airline Insolvency Protection

Organisation und Kostenübernahme der Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft bis zur Höhe der ursprünglich bei der konkursiten Fluggesellschaft gebuchten und bezahlten Flugleistungen (ohne Bearbeitungsgebühren und Flughafentaxen) bzw. maximal CHF 1200.–


Entschädigung für Zweitprüfung & Soforthilfe für Problembehebung

Bei Nichtbestehen des Tests zahlen wir maximal CHF 1000.– für die Zweitprüfung, damit du dein angestrebtes Zertifikat erreichst. Zudem unterstützt dich unsere Helpline bei Schwierigkeiten mit Schule, Kursort, Unterkunft oder Gastfamilie.


SOS-Schutz am Domizil

Sollte dir unterwegs plötzlich einfallen, dass zu Hause die Wohnungstüre nicht abgeschlossen, der Elektroherd noch eingeschaltet oder die Katze eingesperrt ist, dann rufe unsere Alarmzentrale an und lehne dich entspannt zurück. Wir kümmern uns darum.


Ersatzreise

Wenn du mit medizinischer Betreuung repatriiert werden musst, hast du Anspruch auf eine Ersatzreise (im Maximum CHF 5000.–).
Den detaillierten Leistungsumfang und die Ausschlüsse deiner Versicherung entnimmst du der Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der EUROPÄISCHEN, welche in jedem Fall massgebend sind. Du kannst diese unter
www.statravel.ch/vertragsbedingungen.htm abrufen. Die AVB für die Jahres- und Zusatzversicherungen werden dir jeweils gesondert mit der Police ausgehändigt.


Schadenfall


Um im Notfall die beste Hilfe leisten zu können, bitten wir dich, unsere Alarmzentrale +41 848 801 803 zu kontaktieren. Deinen Schadenfall kannst du uns auch elektronisch anmelden. Ganz einfach sämtliche Dokumente einscannen und uns per E-Mail schaden@erv.ch übermitteln. Schadenformulare findest du unter http://www.erv.ch/.

Tipp: Je mehr Informationen und Unterlagen wir von dir erhalten, desto schneller können wir dir dein Geld zurückzahlen.


Rechtliches

Versicherer ist gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNGS AG mit Sitz in Basel.

Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages, die versicherten Risiken und Leistungen sowie die Prämien gehen aus dem Antragsformular und den dazugehörenden AVB hervor. Über die Grundsätze der Prämienzahlung und der -rückerstattung sowie die weiteren Pflichten des Versicherungsnehmers informieren die AVB und die Gesetzesbestimmungen. Die Datenbearbeitung dient dem Betrieb von Versicherungsgeschäften und aller damit verbundenen Nebengeschäfte. Die Daten werden nach den Vorschriften des Gesetzgebers erhoben, bearbeitet, aufbewahrt und gelöscht und können an Rückversicherer, Amtsstellen, Ver sicherungsgesellschaften und -institutionen, zentrale Informationssysteme der Versicherungsgesellschaften und sonstige Beteiligte weitergegeben werden.

Massgebend bleibt in jedem Fall der konkrete Versicherungsvertrag.

EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNGS AG

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